Voraussetzungen

Voraussetzungen

für die gemeinnützigen Preise

Für die Preise G (gemeinnützige Familien- und Seniorenerholung) muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein und bis spätestens zur Anreise bestätigt werden: (Eine spätere Berücksichtigung kann nicht erfolgen!)

 

Erholungsbedürftigkeit (ärztlich attestiert)

Personen/Familien, die eine vom Arzt attestierte Erholungsbedürftigkeit vorlegen. Die Ermäßigung gilt dann für die namentlich genannten Personen.
Muster-Attest

 

Personen, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen (50% oder mehr)

Die Ermäßigung gilt dann für den Ausweis-Inhaber sowie eine Begleitperson.
(Kopie vom Ausweis notwendig)

 

Alter (75 Jahre oder älter)

Personen, die 75 Jahre oder älter sind.
(Kopie vom Ausweis notwendig)

 

Einkommen unter der Einkommensgrenze

Personen/Familien,die dem deutschen Finanzamt unterliegen und deren Einkommen im vergangenem Jahr eine individuelle Brutto-Einkommensgrenze nicht überschritten hat.

Zur Online-Berechnung der Einkommensgrenze